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Closed-loop-Recycling |
Materialverwertung im geschlossenen Kreislauf. Rückführung von Produkten nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer nach Behandlung bzw. Aufbereitung in das ursprüngliche Produkt bzw. ein Produkt, das dem ursprünglichen Produkt vergleichbare Funktionen aufweist. Der Teil Produkte einer Prozesskette der nach der Nutzung wieder in dieselbe Kette zurückgeführt und wieder verwertet wird. Es entsteht ein geschlossener Kreislauf. |
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Kreislaufwirtschaftsgesetz |
Gesetz, das das Prinzip der Kreisführung von Stoffströmen als Ziel industrieller und gewerblicher Tätigkeit definiert. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert Abfälle in erster Linie zu vermeiden insbesondere durch die Modifizierung von Herstellungsverfahren oder die Schaffung interner Kreisläufe. Nur wenn die Abfallvermeidung weder technisch möglich noch wirtschaftlich zumutbar ist, kann eine stoffliche oder energetische Verwertung in anderen Bereichen erfolgen. Die Beseitigung als Abfall steht an letzter Stelle der Prioritätenfolge. Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes muss zwischen Abfällen zur Verwertung, die als Sekundärrohstoffe genutzt werden, und Abfällen zur Beseitigung - den eigenen Abfällen – unterschieden werden. |
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LAGA |
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, beschäftigt sich mit der Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen durch die Ab-lagerung von Abfällen und durch die unsachgemäße Verwertung von Baustoffen aus Bauabfällen. In erster Linie wird das Schutzgut Wasser berücksichtigt. Durch die beabsichtigte Bundesländer übergreifende Vereinbarung von Zuordnungswerten, die den Gehalt an mit Wasser eluierbaren Schadstoffen nennen, sollen Wasserkontaminationen durch den Einsatz von Recyclingbaustoffen vermieden werden. |
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Open-loop-Recycling |
Weiterverwertung von Sekundärrohstoffen eines Produktes im Lebenszyklus eines anderen Produktes. Materialverwertung im offenen Kreislauf. Rückführung von Produkten nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer in den Stoffkreislauf der Wirtschaft, aber für andere, meist deutlich geringwertigere Funktionen. |