Arbeitsgruppe 1.6 - Beschichtung von Holz im Bestand


Die Arbeitsgruppe ist in der Gründungsphase. Ziel ist für Beschichtungen auf Holz ein Merkblatt zu erstellen, daß auf der einen Seite die Anforderungen der Denkmalpflege und Restauratoren und auf der anderen Seite die heute zu Verfügung stehenden Beschichtungsmaterialien berücksichtigt.

Durch europäische Gesetze, wie die Decopaintrichtlinie umgesetzt in ChemVOVFarbV in deutsches Recht, ist das Inverkehrbringen von Bautenanstrichstoffen geregelt. Insbesondere sind ab 1.1. 2008 die VOC Grenzwerte einzuhalten. Das bedeutet für die Restauraoren, daß nur noch für ein konkretes Objekt und den damit verbundenen Farbmengen mit einer behördlichen Sondergenehmigung Beschichtungen in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese historischen Beschichtungen nicht die VOC Grenzwerte einhalten. Das gilt nicht nur für Holzbeschichtungen.

Mit REACH, dem zukünftigen europäischen Chemikalienrecht, steht in Zukunft die Forderung an die Downstreamuser im Raum zur Erstellung eines aufwändigen Sicherheitsdatenblattes, wenn z.B. Farben in der Werkstatt selber hergestellt werden.

Deshalb möchte diese Arbeitsgruppe nicht nur die technischen Möglichkeiten darstellen, sondern sich auch verstärkt in die politische Umsetzung der Gestze einbringen.